Die Anreize für Elektroautos sind ausgelaufen, aber wie funktionieren die Anreize für Elektromotorräder und -roller? Sehen wir uns die Details an.
Die Anreize für Elektroautos sind ausgelaufen und die Regierung hat beschlossen, sie vorerst nicht zu verlängern. Für diejenigen, die ein Elektromotorrad oder einen Elektroroller kaufen möchten, gibt es 2022 immer noch den Ecobonus, mit dem man etwas beim Endpreis sparen kann. Die italienische Regierung hatte nämlich mit dem Haushaltsgesetz 2021 beschlossen, diesen Bonus bis 2026 zu verlängern, um die Verbreitung von batteriebetriebenen Zweirädern zu fördern. Für diese Kaufsubvention hatte die Regierung 150 Millionen Euro wie folgt bereitgestellt: 20 Millionen für 2021, 20 Millionen für 2022 und 20 Millionen für 2023. Anschließend werden für die Jahre 2024 bis 2026 jeweils 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Doch wie funktioniert die Förderung von elektrischen Motorrädern und Tretrollern und vor allem, wie viel können Sie sparen? Sehen wir uns die Details an.
Für wen ist dieser Anreiz gedacht?
Der Mechanismus des Bonus hat sich für 2022 nicht geändert. Die Beiträge und Zugangsmöglichkeiten sind also im Vergleich zu früher gleich geblieben. Der Anreiz richtet sich an alle, die ein neues Fahrzeug der Klassen L1e, L2e, L3e, L4e, L5e, L6e und L7e kaufen. Damit wird der Bonus nicht nur für Elektromotorräder und -roller gewährt, sondern auch für elektrische Drei- und Vierräder. Um die Klassifizierung dieser Fahrzeuge besser zu verstehen, hilft uns Artikel 47 der italienischen Straßenverkehrsordnung weiter. Das Schema ist das folgende.
- Klasse L1e: zweirädrige Kleinkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren), deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, unabhängig vom Antriebssystem, maximal 45 km/h beträgt;
- Klasse L2e: dreirädrige Kleinkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren), deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, unabhängig vom Antriebssystem, maximal 45 km/h beträgt;
- Klasse L3e: zweirädrige Kraftfahrzeuge (Krafträder) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, unabhängig vom Antriebssystem, mehr als 45 km/h beträgt;
- Klasse L4e: Kraftfahrzeuge mit drei asymmetrisch zur Längsmittelachse angeordneten Rädern, deren Hubraum mehr als 50 cm³ beträgt (bei Verbrennungsmotoren) oder deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, unabhängig vom Antriebssystem, mehr als 45 km/h beträgt (Krafträder mit Beiwagen);
- Klasse L5e: Kraftfahrzeuge mit drei symmetrisch zur Längsmittelachse angeordneten Rädern, deren Hubraum mehr als 50 cm³ beträgt (bei Verbrennungsmotoren) oder deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, unabhängig vom Antriebssystem, mehr als 45 km/h beträgt;
- Klasse L6e: vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 350 kg, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren oder mit einer maximalen Nutzleistung von bis zu 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder mit einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren. Diese Fahrzeuge müssen den technischen Anforderungen für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L2e genügen, sofern in spezifischen Gemeinschaftsvorschriften nichts anderes vorgesehen ist;
- Klasse L7e: vierrädrige Kraftfahrzeuge, die nicht unter die Klasse L6e fallen, mit einer Leermasse von bis zu 400 kg (550 kg im Falle von Fahrzeugen zur Güterbeförderung), ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen, und mit einer maximalen Nutzleistung von bis zu 15 kW. Diese Fahrzeuge gelten als dreirädrige Kraftfahrzeuge und müssen den technischen Anforderungen für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L5e genügen, sofern in spezifischen Gemeinschaftsvorschriften nichts anderes vorgesehen ist.
Wie funktioniert das Anreizsystem?
Wer ein förderfähiges Fahrzeug kauft und gleichzeitig ein altes Fahrzeug (Klasse L – Euro 0, 1, 2 oder 3) verschrottet, erhält einen Zuschuss von 40 Prozent des Preises bis maximal 4.000 Euro. Findet keine Verschrottung statt, sinkt die Prämie auf 30 Prozent des Kaufpreises bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Jedes Fahrzeug, das verschrottet werden soll, muss mindestens 12 Monate lang auf den Namen des Käufers oder eines seiner mit ihm zusammenlebenden Familienangehörigen zugelassen gewesen sein. Der Bonus wird direkt vom Verkäufer als Preisnachlass auf den Kaufpreis angerechnet. Der Käufer muss nichts Besonderes tun, um den Anreiz zu erhalten. Vielmehr muss der Verkäufer die notwendigen Formalitäten über einen speziellen passwortgeschützten Bereich auf der Website des MISE abwickeln. Beachten Sie nur: Wer ein Elektromotorrad oder einen Elektroroller kaufen möchte, muss zunächst auf einer Seite der Website des MISE nachsehen, ob noch Mittel zur Verfügung stehen oder ob sie bereits ausgeschöpft sind. Im Jahr 2021 wurden die verfügbaren Mittel nicht ausgeschöpft, wie es beim Ecobonus für Autos der Fall war. Der Markt für elektrische zweirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge wächst jedoch. Es ist also möglich, dass die 20 Millionen, die im Jahr 2022 zur Verfügung gestellt werden, nicht bis Ende des Jahres ausreichen werden.
Die Vorteile in städtischen Gebieten
Die Italiener haben die Vorteile eines elektrischen Zweirads vor allem im Stadtverkehr erkannt. Sie sind komfortabel, leise, umweltfreundlich und haben niedrige Betriebskosten. Dank der Anreize werden die Mehrkosten dieser Modelle gegenüber ihren Pendants mit Verbrennungsmotor nahezu eliminiert. Dies gilt auch für leichte vierrädrige Elektrofahrzeuge, die in Großstädten sehr gefragt sind. Man denke nur an den Erfolg, den der kleine Citroen Ami erzielt hat. Artikel in Zusammenarbeit mit